Ratgeber

Umzug in neues Wohneigentum – so können Sie die Grundstückgewinnsteuer aufschieben

Wir (verheiratet, beide 58 Jahre alt, Kinder ausgezogen) möchten unser Einfamilienhaus mit Garten verkaufen und stattdessen eine etwas kleinere Eigentumswohnung erwerben. Ist der geplante Kauf der Wohnung für den Verkauf des Hauses steuerlich von Belang?

Es gilt folgender Grundsatz: Der Gewinn, den Sie aus dem Verkauf Ihres Eigenheims erzielen, unterliegt der Grundstückgewinnsteuer. Ausnahme: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer wegen Ersatzbeschaffung. Wenn Sie ein dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum (Haus oder Wohnung) veräussern und den Erlös innert angemessener Zeit zum Erwerb oder Bau einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft verwenden, können Sie unter Umständen die Besteuerung des Grundstückgewinns ganz oder teilweise aufschieben.

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