Wer grundlegende Vorsichtsgebote nicht beachtet, die eine vernünftige Person in der gleichen Situation befolgt hätte und dadurch andere Personen oder sich selbst in Gefahr bringt, so z. B. durch Überfahren einer Sicherheitslinie oder durch Überholen in einer unübersichtlichen Kurve, handelt grobfahrlässig. Als grobe Verletzung der Verkehrsregeln gilt sowohl die Verletzung einer wichtigen Verkehrsregel als auch die Nichtbeachtung elementarer Vorsichtsgebote.
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