Ratgeber

Generalvollmacht und Vorsorgeauftrag: So sichern Sie sich als Paar gegenseitig optimal ab

Wir  (72 und 70) haben drei erwachsene Kinder. Nun stellen wir uns die Frage, wie wir uns gegenseitig für den Fall absichern können, dass einer von uns nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Ist es sinnvoll, sich gegenseitig eine Generalvollmacht auszustellen? Muss diese notariell beglaubigt werden?

Wenn ein Ehegatte nicht mehr handlungs- bzw. urteilsfähig ist, tritt an sich eine gesetzliche Vertretung durch den anderen Ehepartner ein — sofern kein Vorsorgeauftrag oder keine Beistandschaft besteht. Der handlungsfähige Ehepartner darf dann alltägliche Geschäfte erledigen (etwa Haushaltsausgaben, laufende Rechnungen, Mietzahlungen, medizinische Versorgung). Er darf auch notwendige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Lebensführung des urteilsunfähigen Partners treffen.

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