Ratgeber

Für den Fall Ihres Todes: So sichern Sie rechtzeitig das Erbe des überlebenden Ehepartners ab

Wir haben drei Kinder, davon eines volljährig. Welche Vorkehrungen müssen wir treffen, für den Fall, dass mein Mann oder ich sterben? Der Überlebende sollte das Haus nicht verkaufen müssen, wenn sich die Kesb für die Interessen der Kinder einsetzt oder weil das volljährige Kind ausbezahlt werden müsste.
Reto Marbacher.

Sie machen sich zu recht Gedanken, und bestimmte Vorkehrungen drängen sich auf. Welche Regelung letztlich am besten passt, hängt auch davon ab, woraus sich das eheliche Vermögen zusammensetzt. Sofern Sie und Ihr Mann das eheliche Vermögen und damit auch das Haus während der Dauer der Ehe «angespart» haben, stellt es Errungenschaft dar.

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