Die Vereinbarung einer Demenz- und Pflegeheimklausel, auch Schutz- oder Rückfallklausel genannt, ist insbesondere bei Erbverträgen mit dem Ziel der erbrechtlichen Maximalbegünstigung des überlebenden Ehegatten inkl. Erbverzicht der gemeinsamen Nachkommen üblich. In solchen Verträgen verzichten klassischerweise die Kinder auf ihre Erbberechtigung beim Versterben des ersten Elternteils zu Gunsten des überlebenden Elternteils, erhalten jedoch in der Regel nach dem Versterben des zweiten Elternteils den gesamten Nachlass.
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