Ratgeber

Erbverzichtsvertrag: Braucht es Demenz- und Pflegeheimklauseln, um Erbe zu schützen? Experte sagt, wie Sie vorgehen

Wir haben 2019 mit unseren beiden Töchtern einen Erbvertrag mit Erbverzicht abgeschlossen. Nun haben Bekannte gemeint, dass es heute sehr wichtig sei, diesen Vertrag mit einer Demenz- und Pflegeheimklausel zu ergänzen. Was bezweckt man damit? Kann der Vertrag nachträglich ergänzt werden?
Marcel Vetsch.

Die Vereinbarung einer Demenz- und Pflegeheimklausel, auch Schutz- oder Rückfallklausel genannt, ist insbesondere bei Erbverträgen mit dem Ziel der erbrechtlichen Maximalbegünstigung des überlebenden Ehegatten inkl. Erbverzicht der gemeinsamen Nachkommen üblich. In solchen Verträgen verzichten klassischerweise die Kinder auf ihre Erbberechtigung beim Versterben des ersten Elternteils zu Gunsten des überlebenden Elternteils, erhalten jedoch in der Regel nach dem Versterben des zweiten Elternteils den gesamten Nachlass.

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