Ratgeber

Erbteilung: Ist ein Familienmitglied zugleich Vorsorgebeauftragter, gibt es einen Interessenkonflikt

Unsere an Demenz erkrankte Mutter wird von mir als Vorsorgebeauftragte vertreten. Nun ist unser Vater verstorben, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen. Insgesamt sind wir drei Kinder. Kann ich meine Mutter in der Erbteilung vertreten? Worauf muss ich achten?

Als Vorsorgebeauftragte sind Sie verpflichtet, sich an die Weisungen im Vorsorgeauftrag zu halten und stets im Interesse der urteilsunfähigen auftraggebenden Person zu handeln. In der Regel vertritt die beauftragte Person die urteilsunfähige Auftraggeberin umfassend.

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