Die gesetzliche Erbfolge regelt im Erbrecht, wer erbt, wenn keine gültige letztwillige Verfügung, also kein Testament oder Erbvertrag, vorliegt. Sie orientiert sich dabei am (Bluts-)Verwandtschaftsgrad zum verstorbenen Erblasser. Eine Ausnahme bildet der überlebende Ehegatte, der auch ohne Blutsverwandtschaft immer erbt.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
