Ihr Anliegen betrifft die Frage der erbrechtlichen Ausgleichspflicht unter den Nachkommen im Todesfall der Eltern. Das Gesetz geht davon aus, dass Eltern ihre Kinder gleich behandeln wollen. Daher müsssen Nachkommen untereinander grundsätzlich unentgeltliche Zuwendungen (lebzeitige Schenkungen) ausgleichen. Die Ausgleichung bezweckt, dass alle Nachkommen letztlich ihren gesetzlichen Erbteil und damit «unter dem Strich» gleich viel erhalten.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
