Ratgeber

Wenn Kinder unterschiedliche Ausbildungskosten hatten: Das muss man beim Erben ausgleichen

Unsere Kinder haben in ihrer Ausbildungszeit unterschiedlich viel gekostet: Das Älteste wenig, weil es eine Lehre machte, das jüngste sehr viel, weil es ein langes Studium in einer anderen Stadt absolvierte. Müssen diese unterschiedlichen Kosten bei einem späteren Erbgang berücksichtigt werden? Und falls ja: Wie wird das gerechnet?

Ihr Anliegen betrifft die Frage der erbrechtlichen Ausgleichspflicht unter den Nachkommen im Todesfall der Eltern. Das Gesetz geht davon aus, dass Eltern ihre Kinder gleich behandeln wollen. Daher müsssen Nachkommen untereinander grundsätzlich unentgeltliche Zuwendungen (lebzeitige Schenkungen) ausgleichen. Die Ausgleichung bezweckt, dass alle Nachkommen letztlich ihren gesetzlichen Erbteil und damit «unter dem Strich» gleich viel erhalten.

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