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Ratgeber
Um Ihren Ehepartner maximal zu begünstigen, sind diese erbrechtlichen Vorkehrungen nötig
Ich (w., 59 Jahre) bin verheiratet. Mein Mann und ich haben zwei gemeinsame, mittlerweile erwachsene Kinder. Jetzt habe ich gehört, dass mein Ehemann nicht automatisch alles erbt, wenn ich vor ihm sterben sollte. Stimmt das? Und wenn ja, was kann ich unternehmen, damit mein Mann alles erbt?
Sofern nicht mit einem Testament oder in einem Erbvertrag besondere Anordnungen getroffen werden, gelangt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Unser Erbrecht knüpft dabei an die Blutsverwandtschaft (inkl. Adoption) an. Eine Ausnahme bildet der überlebende Ehegatte bzw ...