Ratgeber

Erben Sie womöglich Schulden? So stellen Sie sicher, dass Sie beim Erben nicht in die Falle tappen

Meine Mutter ist vor längerer Zeit verstorben. Nun verstarb auch mein Vater. Meine Geschwister und ich sind uns nicht sicher, ob er uns einen Schuldenberg hinterlassen hat. Müssen wir die Erbschaft annehmen oder können wir sie auch ausschlagen? Wie funktioniert das?
Thomas Rüegsegger.

Sie müssen eine Erbschaft nicht zwangsläufig annehmen. Im in Ihrem Fall zuständigen Kanton Luzern beispielsweise erstellt das Teilungsamt am letzten Wohnsitz Ihres Vaters zunächst ein Inventar über die Erbschaft. Sie als Erben erhalten damit eine Aufstellung über die Aktiven und Passiven im Todeszeitpunkt und einen ersten Anhaltspunkt über die finanziellen Verhältnisse. Eine Garantie, dass im Inventar tatsächlich alle Schulden aufgeführt sind, haben Sie damit jedoch nicht.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-