Sie müssen eine Erbschaft nicht zwangsläufig annehmen. Im in Ihrem Fall zuständigen Kanton Luzern beispielsweise erstellt das Teilungsamt am letzten Wohnsitz Ihres Vaters zunächst ein Inventar über die Erbschaft. Sie als Erben erhalten damit eine Aufstellung über die Aktiven und Passiven im Todeszeitpunkt und einen ersten Anhaltspunkt über die finanziellen Verhältnisse. Eine Garantie, dass im Inventar tatsächlich alle Schulden aufgeführt sind, haben Sie damit jedoch nicht.
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