17.02.2026, 05:00 Uhr
updateAktualisiert: 17.02.2026, 21:22 Uhr
Michèle Steiner*
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Sofern Sie nicht mit einem Testament oder in einem Erbvertrag besondere Anordnungen treffen, gelangt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Unser Erbrecht knüpft dabei an die Blutsverwandtschaft an. Eine Ausnahme bildet der überlebende Ehegatte bzw. der eingetragene Partner, der, obwohl nicht blutsverwandt, dennoch grundsätzlich Erbe ist.
