Ratgeber

Kinderlos: Neben Ehepartner erben auch Ihre Eltern – so können Sie das vermeiden

Ich (w., 50 J.) bin kinderlos verheiratet. Ich habe einen Bruder, und meine Eltern leben auch noch. Ich möchte, dass mein Ehemann alles erhält, falls ich vor ihm sterbe. Nun habe ich gehört, dass das vom Erbrecht her nicht automatisch der Fall ist. Stimmt das bzw. was muss ich unternehmen?

Sofern Sie nicht mit einem Testament oder in einem Erbvertrag besondere Anordnungen treffen, gelangt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Unser Erbrecht knüpft dabei an die Blutsverwandtschaft an. Eine Ausnahme bildet der überlebende Ehegatte bzw. der eingetragene Partner, der, obwohl nicht blutsverwandt, dennoch grundsätzlich Erbe ist.

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