Ratgeber

Erbe einer Liegenschaft: So läuft eine Teilung bei urteilsunfähigen Erben ab

Unser Vater ist verstorben. Gemäss Vorsorgeauftrag vertrete ich meine demenzkranke Mutter. Wie im Ratgeber letzte Woche zu lesen war, muss ich die Kesb informieren. Der Nachlass besteht aus Bankkonten und einem Mehrfamilienhaus. Ist es möglich, das Haus unserer Mutter und uns Töchtern andere Vermögenswerte zuzuteilen? Im Grundbuch ist noch der Vater als Besitzer eingetragen.

Die Erbteilung kann frei geregelt werden, sofern Einigkeit unter allen Erben besteht. Die Erben können sowohl festlegen, welche Nachlassgegenstände welchem Erben zugeteilt werden, als auch zu welchem Wert ein Miterbe einen Nachlassgegenstand in Anrechnung an seinen Erbanteil übernimmt. In einigen Kantonen ist bei (aus Sicht der Steuerbehörden zu) tiefen Anrechnungswerten allerdings noch die Problematik allfälliger Querschenkungssteuern zu beachten.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-