Die Ausschlagung eines Erbes bezieht sich immer nur auf den konkreten Todesfall – sie gilt also nicht automatisch auch für spätere Erbfälle innerhalb der Familie. In Ihrem Fall bedeutet das: Die Ausschlagung des Nachlasses Ihres Vaters hat keine direkte Auswirkung auf Ihre erbrechtliche Stellung beim Tod Ihrer Grossmutter.
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