Ratgeber

Todestagwert oder Marktpreis? So wird der Wert von Erbanteilen richtig berechnet

Wir sind vier Geschwister und bilden seit 10 Jahren eine Erbengemeinschaft. Vor dem Tod des Vaters hat ein Bruder als Erbvorbezug einige Goldstücke erhalten, eine Schwester 20'000 Franken. Wir möchten die Erbengemeinschaft nun auflösen. Wir sind uneins, wie die Goldstücke, die Bar-Zuwendung sowie ein Grundstück, das sich im Nachlass befindet, bewertet werden sollen.

Solche Fragen tauchen häufig auf, wenn eine Erbengemeinschaft nach Jahren aufgelöst wird. Oft ist unklar, welche Werte für frühere Zuwendungen oder Nachlassobjekte gelten sollen. Entscheidend ist, ob es sich um lebzeitige Erbvorbezüge oder um Vermögenswerte handelt, die erst jetzt im Rahmen der Teilung verteilt werden.

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