29.12.2025, 11:18 Uhr
updateAktualisiert: 29.12.2025, 11:19 Uhr
Reto Marbacher*
mail
Solche Fragen tauchen häufig auf, wenn eine Erbengemeinschaft nach Jahren aufgelöst wird. Oft ist unklar, welche Werte für frühere Zuwendungen oder Nachlassobjekte gelten sollen. Entscheidend ist, ob es sich um lebzeitige Erbvorbezüge oder um Vermögenswerte handelt, die erst jetzt im Rahmen der Teilung verteilt werden.
