Ratgeber

Tochter hat Kontakt abgebrochen: So können Sie die Enkelin beim Erben begünstigen

Ich, 75, m, verwitwet, habe  einen Sohn und eine Tochter. Mit der Tochter gab es immer Streit, ich habe seit Jahren keinen Kontakt mehr mit ihr. Kann ich sie enterben und an ihrer Stelle meine erwachsene Enkelin, das Kind der Tochter, als Erbin einsetzen?

Das Schweizer Erbrecht sieht vor, dass den Nachkommen ein geschützter Pflichtteil zusteht. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Da vorliegend die Ehefrau bereits verstorben ist, haben der Sohn und die Tochter einen gesetzlichen Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft. Der Pflichtteil der Tochter beträgt wiederum die Hälfte davon und somit einen Viertel der gesamten Erbschaft. Bereits ohne Enterbung können Sie Ihre Tochter auf den Pflichtteil setzen und die freiwerdende Quote von einem Viertel der Enkelin zuweisen.

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