26.01.2026, 10:55 Uhr
updateAktualisiert: 26.01.2026, 11:33 Uhr
Severin Egloff*
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Das Schweizer Erbrecht sieht vor, dass den Nachkommen ein geschützter Pflichtteil zusteht. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Da vorliegend die Ehefrau bereits verstorben ist, haben der Sohn und die Tochter einen gesetzlichen Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft. Der Pflichtteil der Tochter beträgt wiederum die Hälfte davon und somit einen Viertel der gesamten Erbschaft. Bereits ohne Enterbung können Sie Ihre Tochter auf den Pflichtteil setzen und die freiwerdende Quote von einem Viertel der Enkelin zuweisen.
