12.01.2026, 17:00 Uhr
updateAktualisiert: 16.02.2026, 17:02 Uhr
Markus Gschwendtner*
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Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts – frühestens ab 2028 – ändern sich die steuerlichen Spielregeln für Eigentümerinnen und Eigentümer grundlegend. Künftig können Sie keine Hypothekarzinsen und keine Unterhaltskosten für das selbstbewohnte Eigenheim mehr steuerlich geltend machen. Entsprechend sollten sich insbesondere Besitzer älterer Immobilien mit viel Renovationsbedarf sowie Hypothekarnehmende mit hohen Hypothekarschulden gut auf die Abschaffung des Eigenmietwerts vorbereiten.
