Der Bundesrat hat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt erst ab diesem Datum auf selbstgenutztem Wohneigentum die Eigenmietwert-Besteuerung. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen. Mit dem Aufschub ist es möglich, Renovationen noch im «bisherigen System» umzusetzen, um Steuern zu sparen.
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