Ratgeber

Eigenmietwert fällt erst 2029: So können Eigenheimbesitzer die Zeit bis dahin  nutzen, um Steuern zu sparen

Wir besitzen drei Wohnungen, eine davon bewohnen wir selbst, die beiden anderen sind vermietet. Nach der Abschaffung des Eigenmietwerts sind wir nun unsicher, wie wir die anstehenden Renovationen planen sollen. Und wäre die Zusammenfassung der Wohnungen in einer GmbH oder AG sinnvoll?

Der Bundesrat hat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt erst ab diesem Datum auf selbstgenutztem Wohneigentum die Eigenmietwert-Besteuerung. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen. Mit dem Aufschub ist es möglich, Renovationen noch im «bisherigen System» umzusetzen, um Steuern zu sparen.

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