Ratgeber

Eigenheimkauf in der Ehe: Mit der richtigen Eigentumsform kann man spätere Konflikte verhindern

Wir sind verheiratet ohne Ehevertrag. Das Eigenkapital für den geplanten Kauf eines Eigenheims stammt teilweise aus in der Ehe angesparten Mitteln und teilweise aus einer Erbschaft meiner Ehefrau. Welche Eigentumsform empfiehlt sich unter diesen Voraussetzungen für den Erwerb des Eigenheims?

Verheiratete ohne Ehevertrag unterstehen dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (ZGB, Art. 196 ff.). Güterrechtlich ist zwischen den während der Ehe gemeinsam ersparten Mitteln als Errungenschaft und den aus der Erbschaft der Ehefrau stammenden Mitteln zu unterscheiden. Letztere gehören unabhängig vom Zeitpunkt ihres Anfalls zum Eigengut der Ehefrau. Diese unterschiedliche Mittelherkunft ist bei der Wahl der Eigentumsform zu berücksichtigen, um eine sachgerechte güter- und erbrechtliche Zuordnung sicherzustellen.

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