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Unterschiedliche Einkommen und Vermögen: So werden bei einer Heirat klare Verhältnisse geschaffen
Wir (35/32) planen, zu heiraten. Ich arbeite 100 Prozent und verdiene deutlich mehr, meine Partnerin arbeitet 70 Prozent, hat aber durch eine Erbschaft ein erhebliches Vermögen. Wir fragen uns, ob eine Gütertrennung fairer wäre als der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Was spricht dafür, was dagegen?
Ohne besondere Vereinbarung gilt in der Schweiz bei der Eheschliessung automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Dabei wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden: Erbschaften und Schenkungen gehören zum Eigengut und bleiben im Scheidungsfall grundsätzlich beim jeweiligen Ehegatten ...