RATGEBER

Bei der Hofübergabe gingen wir Schwestern leer aus: Kann der Bruder nun den Hof frei weitervererben?

Unser Bruder hat vor Jahren den elterlichen Hof geerbt. Wir drei Schwestern gingen praktisch leer aus. Nun will der Bruder (geschieden, ohne Nachkommen) den Hof per Testament dem Sohn seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist, übergeben. Haben wir und unsere Kinder wieder das Nachsehen?
Marcel Vetsch.

Befindet sich in der Erbschaft ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht BGBB, so kann jeder Erbe verlangen, dass ihm dieses in der Erbteilung zugewiesen wird, wenn er es selber bewirtschaften will und dafür als geeignet erscheint. Das landwirtschaftliche Gewerbe wird dem selbstbewirtschaftenden Erben zum Ertragswert und nicht zum Verkehrswert an den Erbteil angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb eine Mindestgrösse von 1 SAK (1 Standardarbeitskraft) hat.

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