Ratgeber

Aufgepasst beim Maklervertrag – sonst müssen Sie den Makler auch bezahlen, wenn Sie das Haus selber verkaufen

Ich habe einen Makler beauftragt, mein geerbtes Elternhaus zu verkaufen. Da sich der Verkaufsprozess hinzog, bin ich selbst aktiv geworden und konnte das Haus einem Bekannten verkaufen. Nun fordert der Makler die vereinbarte Provision sowie zusätzlich eine Aufwandsentschädigung. Muss ich diese Forderungen begleichen?
Artan Xhemajli.

Ob Sie die vom Makler geforderte Summe bezahlen müssen, hängt von der Art und vom Inhalt des Maklervertrages und von den Bemühungen des Maklers ab, Es gibt grundsätzlich zwei Arten, wie ein Makler bei einen Immobilienverkauf tätig werden kann: Wenn ein Makler sich gegen Vergütung verpflichtet, dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen, handelt er als sogenannter Nachweismakler. Seine Tätigkeit beschränkt sich darauf, dem Auftraggeber eine oder mehrere konkrete Abschlussgelegenheiten nachzuweisen, also potenzielle Vertragspartner vorzustellen.

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