Grüne Kontrollschilder sind bestimmt für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Nach unserer Verkehrsregelnverordnung dürfen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen nur landwirtschaftliche Fahrten durchgeführt werden. Sie dürfen nur im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes benutzt werden, sei dies zwischen Hof und Feld, zu einer Reparaturwerkstätte oder für Auslieferungsfahrten. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen würden, um ein grünes Kontrollschild zu beantragen, kann ich nicht beurteilen, auch nicht Ihre medizinisch zu beurteilende Fahrfähigkeit.
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