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Prozess

Modellbau-Akku als Brandauslöser

In einer zweitägigen Verhandlung entscheidet das Bezirksgericht Frauenfeld, ob das Feuer, das im Dezember 2015 in Steckborn sechs Häuser zerstörte, durch Fahrlässigkeit verursacht wurde. Angeklagt ist ein Ehepaar. Brandherd war ein Akku.
Beim Brand in Steckborn TG vom 21. Dezember 2015 entstand Schaden von zwölf Millionen Franken. Auslöser war ein überhitzter Modellbau-Akku.
Bild: KEYSTONE/KANTONSPOLIZEI THURGAU

Die Verhandlung begann am Montag mit der Befragung des 48-jährigen Mannes und der 47-jährigen Frau. Wie die anderen Bewohner der sechs Häuser in Steckborn hatten sie beim Feuer ihr Hab und Gut verloren und mussten von der Feuerwehr gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, unbeaufsichtigt einen Lithium-Polymer-Akku aufgeladen zu haben, wie er im Modellbau verwendet wird. In der Nacht kam es zu einer Überladung, dann zu einer Überhitzung und schliesslich zum Brand, der einen Schaden von rund 12 Millionen Franken verursachte.

In der Befragung bestätigte das Ehepaar in wesentlichen Punkten den Ablauf, wie ihn die Anklage zusammengetragen hatte: Der Mann erhielt von einem Bekannten ein Modellauto samt Ladegerät. Er nahm die Batterie aus dem Auto, um sie aufzuladen. Zuerst befand sich das Ladegerät samt Akku in der Küche, dann räumte es die Frau weg und schloss es in einem Ankleidezimmer wieder an den Strom an. Dort brach später der Brand aus.

Wie andere Ladegeräte

Der niederländisch sprechende Ehemann erklärte vor Gericht, die Gefahren von Lithium-Polymer-Akkus seien ihm nicht bekannt. Er habe das Gerät benutzt wie andere Ladegeräte auch, etwa wie dasjenige für das Telefon. Er glaube nicht, etwas falsch gemacht zu haben. Von Warnhinweisen habe er nichts gewusst.

Die Frau erklärte, sie habe sich keine Gedanken über mögliche Gefahren gemacht. Es sei um ein "Spielzeugauto" gegangen. Ihr Mann könne schlecht lesen. "Auf Deutsch gar nicht", sagte sie.

Der Staatsanwalt stellte fest, der Mann habe eine Gefahr geschaffen, in dem er das Modellauto samt Akku in die Wohnung gebracht habe. Es gebe in den Medien immer wieder Meldungen über die damit verbundenen Gefahren. Auch vor Flugreisen werde auf die Explosionsgefahr von aufladbaren Batterien hingewiesen.

Auf dem Akku seien Warnhinweise aufgedruckt, die sogar noch nach dem Brand lesbar gewesen seien. Um die Gefahren zu kennen, genüge die allgemeine Lebenserfahrung.

Ähnlich argumentierten die Rechtsvertreter der insgesamt 22 Privatkläger. Es sei ein spezieller Akku gewesen, der normalerweise in einer feuerfesten Tasche aufbewahrt werde. Das Ehepaar habe es an pflichtgemässer Umsicht vermissen lassen.

Bedingte Geldstrafen

Der Staatsanwalt forderte für den Mann eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 600 Franken. Für die Frau verlangte er eine bedingte Geldstrafevon zehn Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 300 Franken.

Die Anklage liess eine Alternativeoffen: Laut Strafgesetzbuch ist es möglich, auf eine Bestrafung zu verzichten, wenn die Täter von den unmittelbaren Folgen einer Tat so schwer betroffen sind, dass eine Strafe unangemessen wäre.

Die Verhandlung wird am Dienstag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. (sda)