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Personelles, Justiz

Olympiasieger Benjamin Karl ist am Freitag wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Pinzgau am Bezirksgericht Zell am See zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 36-jährige Österreicher war im vergangenen Juni auf der Felbertauern-Strasse bei Mittersill mit seinem Wagen gegen ein entgegenkommendes Auto geprallt. Dessen 70-jähriger Lenker kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Olympiasieger Benjamin Karl ist am Freitag wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Pinzgau am Bezirksgericht Zell am See zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 36-jährige Österreicher war im vergangenen Juni auf der Felbertauern-Strasse bei Mittersill mit seinem Wagen gegen ein entgegenkommendes Auto geprallt. Dessen 70-jähriger Lenker kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgte im Sinne der Anklage. Karl waren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden. Für die bedingte Strafe gilt eine Probezeit von drei Jahren. "Es tut mir furchtbar leid, was passiert ist. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen", sagte Karl vor Gericht. "Die Gedanken sind immer bei den Hinterbliebenen."

Der gebürtige Niederösterreicher, der in Osttirol lebt, befand sich am Unfalltag auf der Heimfahrt von einem Training. Dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge soll er bei schlechtem Wetter zunächst eine Galerie mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren haben. Bei der Ausfahrt aus der Galerie war die Fahrbahn mit Hagel bedeckt. Der Beschuldigte sei unter Verletzung des Gebots des Fahrens auf Sicht ins Schleudern geraten, hiess es. (sda/apa)

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