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Leichtathletik

Urteil im "Fall Mancini" ist rechtskräftig

Das Disziplinarverfahren, das Swiss Athletics vor der EM 2018 in Berlin gegen Pascal Mancini eröffnet hat, ist abgeschlossen. Dem Athleten wird die Lizenz für sieben Monate entzogen.
Im Herbst darf Pascal Mancini wieder Wettkämpfe bestreiten
Bild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Am 31. Juli 2018 entzog der Zentralvorstand von Swiss Athletics Pascal Mancini die Lizenz wegen Verstössen gegen die Athletenvereinbarung per sofort. Gegen diesen Entscheid legte der Sprinter beim Verbandsschiedsgericht Rekurs ein und beantragte aufschiebende Wirkung, womit er in der Hallensaison 2019 startberechtigt war. Das Verbandsschiedsgericht stützte in seinem Urteil die Argumentation des Zentralvorstandes weitestgehend, wies den Zentralvorstand jedoch an, die Sanktionen angemessen zu reduzieren.

Daraufhin entschied der Zentralvorstand, dass Pascal Mancini die Lizenz für sieben Monate entzogen wird und er eine Busse von 2000 Franken sowie einen Teil der Verfahrenskosten bezahlen muss. Der Athlet hat diesen Entscheid inzwischen akzeptiert, womit dieser rechtskräftig ist. Der Lizenzentzug läuft seit dem 16. April 2019. Unter Anrechnung der 49 Tage, während denen dem Athleten die Lizenz im Herbst 2018 bereits entzogen war, wird er Ende September 2019 wieder startberechtigt sein. Die in der Hallensaison 2019 erzielten Resultate werden gestrichen. Die Bronzemedaille über 60 m an der Hallen-SM in St. Gallen geht somit an William Reais (LC Zürich).

Mancini wurde sanktioniert, weil er auf seinem Facebook-Profil streitbare Beiträge mit rechtsextremem Gedankengut verbreitet hatte. (sda)

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