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Leichtathletik

IAAF erhebt Einspruch im Fall Semenya

Der Leichtathletik-Weltverband IAAF gibt im Dauerstreit um das vorläufige Startrecht von 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya nicht nach.
Caster Semenya will am Sonntag in Stanford über 800 m starten - darf sie auch?
Bild: KEYSTONE/AP/KAMRAN JEBREILI

Wenige Tage vor dem geplanten Rennen der Südafrikanerin beim Diamond-League-Meeting in Stanford, Kalifornien legte die IAAF Einspruch gegen den Entscheid des Bundesgerichts ein, wonach Semenya zunächst auch auf den Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile antreten darf. Diese Verfügung gilt bis zu einem endgültigen Urteil der Richter.

Das Bundesgericht hatte die umstrittene Regel der IAAF, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden, am 31. Mai vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Damit war der Weg für Semenya wieder frei. Einer Hormonbehandlung wollte sich die 28-Jährige keinesfalls unterziehen. Semenya will am 30. Juni in Stanford über 800 Meter starten.

Bereits am 13. Juni hatte das Bundesgericht einen Eilantrag der IAAF, die Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, abgelehnt. In seinem Statement vom Dienstagabend beruft sich der Weltverband auf den Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofes CAS, der die Regel am 1. Mai bestätigt hatte.

"Die IAAF wird ihre Regelung und den Schiedsspruch des CAS weiterhin verteidigen", wird in der Stellungnahme betont. Für die IAAF gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". (sda)

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