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Leichtathletik

Bundesgericht entscheidet für Semenya

Die Südafrikanerin Caster Semenya erringt im Streit um erhöhte Testosteronwerte einen Teilerfolg.
Caster Semenya erhielt ein zustimmendes Urteil vom Bundesgericht in Lausanne
Bild: KEYSTONE/AP/KAMRAN JEBREILI

Dank einer Anordnung des Bundesgerichts in Lausanne darf Caster Semenya vorläufig wieder auf ihrer Lieblingsstrecke 800 Meter antreten.

Im Streit um erhöhte Hormonwerte bei der zweimaligen Olympiasiegerin und dreifachen Weltmeisterin ordnete das Gericht bereits am Freitag die Aussetzung einer umstrittenen Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF an. Gerichtssprecher Peter Josi bestätigte entsprechende Berichte südafrikanischer Medien vom Montag. Demnach darf Semenya bis auf weiteres wieder auf Strecken zwischen 400 und 1500 Metern laufen.

"Ich bin den Schweizer Richtern dankbar für diesen Entscheid", sagte die 28-Jährige in einer Mitteilung ihres Anwaltes. "Ich hoffe, dass ich nach meinem Einspruch wieder in der Lage sein werde, frei zu laufen." Semenyas Anwalt Greg Nott ergänzte, das Gericht habe die IAAF angewiesen, die Umsetzung der umstrittenen Regel auszusetzen und sich dazu bis zum 25. Juni zu äussern. "Das Bundesgericht hat 'superprovisorisch' angeordnet, dass das Reglement des Leichtathletik-Verbandes im Fall Semenya vorerst nicht anzuwenden ist", sagte Gerichtssprecher Josi.

Semenya geht vor dem Bundesgericht gegen einen Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in Lausanne vor. Er hatte eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes für rechtens erklärt, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden. Zuletzt hatte Semenya angekündigt, deswegen beim Diamond-League-Meeting in Stanford in den USA am 30. Juni über 3000 Meter anzutreten und nicht über ihre Paradestrecke 800 Meter.

Die umstrittene Regel galt auf Distanzen zwischen 400 Meter und einer Meile (1609 Meter). Über die zwei Stadionrunden war Semenya zuletzt vor einem Monat in Doha angetreten, ehe kurz darauf die umstrittene IAAF-Regel in Kraft trat. Sie verpflichtet Läuferinnen mit intersexuellen Anlagen, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Semenya lehnt es ab, sich einer Hormontherapie zu unterziehen.

Wann der endgültige Entscheid des Bundesgerichts fällt, ist offen. Sprecher Josi äusserte sich nicht dazu, ob es sich um Tage oder Wochen handelt. (sda/dpa)

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