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Amateurfussball

Saison könnte bis 4. Juli beendet werden

Es besteht die Möglichkeit, dass der Betrieb im Schweizer Amateurfussball von den 1. Liga an abwärts wieder aufgenommen werden und die Saison mit gültigen Ranglisten abgeschlossen werden kann.
Auch Amateure und Amateurinnen sollen bald wieder Tore bejubeln dürfen
Bild: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) stützt sich mit den am Freitag getroffenen Entscheiden auf das vom Bundesrat bekanntgegebene Drei-Phasen-Modell von Lockerungen in der Corona-Pandemie. Im Schweizer Fussball darf derzeit in den folgenden Ligen noch nicht gespielt werden: Männer Aktive 1. Liga Classic bis 5. Liga, Frauen Aktive 2. Liga bis 4. Liga, alle Kategorien der Senioren und Seniorinnen sowie alle Futsal-Ligen. Wenn bis zum 31. Mai keine derartigen Lockerungen umgesetzt werden, wird die Saison in den erwähnten Kategorien und Ligen abgebrochen. Die Saison würde nicht gewertet, es gäbe weder Meister noch Auf- und Absteiger.

Im günstigen Fall ist unter anderem das Folgende vorgesehen:

- Die Spielbetrieb wird nach einer kurzen Vorbereitungszeit wieder aufgenommen. Die Saison dauert bis längstens am 4. Juli.

- Ziel im Falle der Wiederaufnahme ist es, mindestens die Hälfte der regulären Runden (allenfalls in einem verkürzten oder angepassten Format) zu absolvieren, sodass die Saison gemäss dem Wettspielreglement gewertet werden kann. Es würden dann auch Meister und Cupsieger sowie Auf- und Absteiger geben.

- Der Entscheid, ob auch Cup-Wettbewerbe abgebrochen werden, ist Sache der zuständigen Abteilungen und Regionalverbänden. Cup-Wettbewerbe werden nur dann gewertet, wenn diese zu Ende gespielt werden. Im Fall des Abbruchs werden die Teilnehmer am Schweizer Cup 2021/22 aus den Abteilungen Erste Liga, Amateur Liga sowie aus den Regionalverbänden per Los bestimmt.

- In den Kategorien, in denen derzeit gespielt wird (Promotion League, Women’s Super League, Frauen 1. Liga, Junioren und Juniorinnen), wird die Saison auch dann gewertet, wenn gegenüber dem ursprünglichen Modus ein verkürztes oder angepasstes Format ausgetragen wird. (sda)

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