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Eingesandt:  Leserbrief

Wasser predigen und Wein trinken

Zum Leserbrief von Kantonsrat Dominik Blunschy.

Kantonsrat Blunschy hat meine Feststellungen zum Urnengang über die Änderung des Majorzwahlsystems heftig kritisiert. Das ist selbstverständlich sein gutes Recht. Doch ebenso erlaube ich mir eine Entgegnung.

Aufgrund meiner Wahlbeobachtung über bald fünf Jahrzehnte habe ich mich in der kurzen «Bote»-Befragung für einen Marschhalt, oder neudeutsch für ein Monitoring, in der Schwyzer Wahlgesetzgebung ausgesprochen. Nach meinem Dafürhalten ist der Zeitpunkt gekommen, die vielfältigen Änderungen der letzten 30 Jahre in einer Gesamtschau zu analysieren und die Probleme und Verwerfungen zu korrigieren. Denn die Wahlgesetzgebung soll in erster Linie im Dienst der Wähler und nicht der zu Wählenden stehen.

Es ist für mich unerklärlich, wie Kantonsrat Dominik Blunschy daraus folgert, dass ich das klare Ergebnis des jüngsten Urnenganges nicht akzeptieren könne, ja stoppen wolle. Dies ist eine dreiste Unterstellung, die ich als Demokrat in aller Form zurückweise.

Allerdings habe ich mir erlaubt, die Wirkung des von Kantonsrat Blunschy für sein anvisiertes Nationalratsmandat angepriesenen «Gesellenstücks» infrage zu stellen. Das vorgegaukelte Ende der Päcklipolitik wird nämlich auch mit der eben beschlossenen Wahlrechtsreform nicht erreicht, wie etwa das aktuelle Beispiel aus der Gemeinde Schwyz zeigt.

Ein Zusammengehen und Koalieren der Parteien wird auch in Zukunft praktiziert. Das ist Fakt und nicht weiter problematisch. Ausgerechnet Kantonsrat Blunschy dürfte denn auch bei den kommenden Nationalratswahlen als Spitzenkandidat Die Mitte vom angestrebten Parteipäckli seiner Partei mit der GLP, genannt Listenverbindung, wohl am meisten profitieren. So gesehen, kann Nationalratskandidat Blunschy nur auf die sprichwörtliche Vergesslichkeit der Wähler hoffen.