Seit der Ausschreibung einer 5G-Antenne in Unteriberg befasse ich mich mit Unklarheiten und Studien über 5G. Die Swisscom verspricht mehr Leistung mit weniger Strahlung. Dies ist physisch nicht möglich. Die Strahlen der adaptiven Antennen treffen theoretisch nur das Handy. Aufgrund des Breit-Strahlens sind jedoch alle Menschen vor, hinter und neben dem Hauptstrahl von einer erhöhten Strahlung betroffen.
Die Swisscom behauptet, dies sei unbedenklich. Viele Studien und Tatsachen widerlegen das. Die Risiken von 5G für gesundheitliche Schäden lassen sich nicht durch eine Versicherung decken, Swiss Re lehnt eine Übernahme der Haftung ab und zählt 5G zu den Top-5-Risiken. Schlimmstenfalls muss somit der Grundeigentümer haften. Die Grenzwerte einer Antenne werden von einer Tochterfirma der Swisscom überprüft, Unabhängigkeit wäre jedoch unverzichtbar.
Wieso haben die psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren extrem zugenommen? Nebst anderen Einflüssen trägt die Strahlung dieser Antennen erwiesenermassen einen grossen Teil dazu bei. Das Ziel aus Bern ist klar: 5G. Bundesrat Berset hat sich erfolgreich gegen eine 5G-Antenne in seinem Wohnort gewehrt – hat er sich offenbar auch informiert? Klar kann man sagen, dass schon viele Antennen errichtet worden sind und alle Menschen «noch leben». Die Auswirkungen werden erst mit den Jahren wirklich ersichtlich, beispielsweise Krebs – Latenzzeit zirka zehn Jahre – oder Tinnitus ist jetzt schon eine Tatsache.
Die geplante Antenne ist ein chinesisches Fabrikat, und kann in Winkel und Sendeleistung ferngesteuert werden. Der Standort beim Camping ist nicht zonenkonform (Art. 43) und das Baureglement wird zudem bezüglich Höhe verletzt. Die Bewilligungsbehörde von Unteriberg kann somit der 5G-Antenne sehr einfach einen Riegel schieben. Im Namen der 600 Einsprecher.