Der Verfassungsgeber ist das Volk. Die Präambel unserer Kantonsverfassung beginnt mit den Worten: «Wir, Schwyzerinnen und Schwyzer, in Verantwortung gegenüber Gott, den Mitmenschen und der Natur, stolz auf unsere Tradition und offen für die Zukunft, geben uns die folgende Verfassung: « … »
Um unsere Verantwortung und Zukunft ist es gegangen, als der Kantonsrat die Initiative der Grünliberalen für eine Klimaschutzbestimmung in der Kantonsverfassung bachab geschickt hat. Die parlamentarische Initiative war als allgemeine Anregung formuliert und hätte die Chance geboten, dass in der zuständigen Kommission überparteilich eine ausgewogene Verfassungsbestimmung ausgearbeitet und dem Souverän vorgelegt worden wäre.
Aber dazu liessen es die SVP und in deren Schlepptau die FDP gar nicht erst kommen. Ausgerechnet jene Partei, welche die Verfassung stets hochhält, wenn es um politische Rechte und Eigenverantwortung geht, wollte einen demokratischen Diskurs über die staatspolitische Ausrichtung im Zeichen des Klimawandels nicht einmal zulassen. Das kommt einer Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger gleich. Ausgerechnet jene Partei, welche ihre besten Zeiten hatte, als sie noch als staatstragend und fortschrittlich galt, war nicht einmal offen genug, um einen Verfassungsauftrag an Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zum Klimaschutz mitzuentwerfen.
Mit freiheitlicher Zukunftsgestaltung und Mitverantwortung hat das nichts zu tun. Wenn wir eine versorgungssichere, ressourcenschonende und innovative Wirtschaft wollen, müssen wir den Mut haben, uns den unbequemen Fragen zu stellen und zukunftsgerichtete Lösungen zu entwickeln, damit wir nicht im Krisenmodus verharren. Klimaschutz schützt unsere Lebensgrundlagen und das Gemeinwohl. Er ist und bleibt verfassungswürdig.