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Eingesandt:  Leserbrief

Nein zum Gesetz über Magistratspersonen

Zur Abstimmung vom 27. November.

Dank dem vom «Bund der Steuerzahler» ergriffenen Referendum haben Sie heute die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen und die Löhne unserer Magistraten selber zu bestimmen. Die bisherigen grosszügigen Saläre und Vorteile sind sehr attraktiv und passen zum Ehrenamt als Regierungsrätin/Regierungsrat.

Während viele Menschen wegen der steigenden Inflation Ende Monat immer weniger im Portemonnaie haben, wollten die Kantonsräte – ohne Not – für die Regierung eine satte Lohnerhöhung durchboxen.

Der Schwyzer Regierungsrat wird bereits heute gut entlöhnt und braucht im Falle einer Abwahl oder Abdankung keine goldenen Fallschirme in der Höhe von 125 000 Franken.

Das ist für ein Ehrenamt sicher nicht angebracht.

Gemäss neuem Gesetz soll der Regierungsrat ausschliesslich im Vollamt  tätig sein. Dabei ist das heutige Modell, das den Regierungsrätinnen und Regierungsräten zum Teil wichtige Nebenämter erlaubt, vorzuziehen. Künftig ist ein Nebenamt verboten. Das heisst, ein erfolgreicher Unternehmer, der  z. B. heute ein Familienunternehmen führt, wird sich hüten, für den Regierungsrat zu kandidieren. Die neue Regelung schränkt die Auswahl enorm ein.

Sie, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, haben die Möglichkeit, die von allen Parteien – mit Ausnahme der SVP – erzwungenen neuen und viel teureren und restriktiven Anstellungsbedingungen für unsere höchsten Magistraten abzulehnen.

Lassen wir die bewährten, heute gültigen ausgezeichneten  Arbeitsbedingungen, und stimmen Sie Nein zum neuen Arbeitsgesetz.