Die Verrechnungssteuer führt dazu, dass Zinserträge und Kapitaleinkommen in der Steuererklärung angegeben werden; sie können dann wieder zurückgefordert werden. Sie bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Das Parlament will für wenige Grossunternehmen und Grossanleger (0,03 Prozent aller Unternehmen = rund 200 Unternehmen) die Verrechnungssteuer abschaffen.
Die rund 600000 KMU (finanzieren sich nicht durch Obligationen) und Sparer/innen gehen leer aus; sie bezahlen weiterhin Verrechnungssteuer. Es ist mit Steuerausfällen von jährlich bis zu CHF 800 Millionen zu rechnen. Diese Ausfälle wird die Bevölkerung bezahlen müssen – über höhere Steuern und Abgaben oder über einen Abbau von Staatsleistungen. Deshalb empfehle ich, die Verrechnungssteuervorlage abzulehnen.