Wir alle wurden in letzter Zeit von diversen Medien mit schwer verdaulichen Informationen zum «Fall Bernhard Diethelm» versorgt. Die Details hatten Skandalpotenzial. Wir erschauderten, rieben uns die Augen, und nicht zuletzt machten bald Witze die Runde, ist schwarzer Humor doch eine allzu menschliche Reaktion …
Urteile – wie auch immer – waren schnell gebildet. An dieser Situation waren die Medien massgeblich beteiligt, informierten diese doch bis ins letzte Detail aus der Anklageschrift, bevor das Urteil gefällt war. Natürlich ist es ihre Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren. Trotzdem sollte die Menschenwürde – auch die des Täters – übergeordnet sein … Die Öffentlichkeit muss nicht wissen, welche Bilder auf seinem Handy gefunden wurden. Dass diese illegal sind, ist informativ genug. Es genügt zu wissen, dass ein Kantonspolitiker gegenüber einer Prostituierten handgreiflich wurde.
Wir brauchen nicht bis ins kleinste Detail informiert zu werden, wie genau die Abmachungen und Auseinandersetzungen zwischen Opfer und Täter gelaufen sind. Das geht, nebst den betroffenen Parteien, nur das Gericht etwas an, welches inzwischen sein Urteil gefällt hat. Ob dieses gerecht ist, wissen letztendlich nur das Opfer und der Täter.