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Eingesandt:  Leserbrief

Längst fällige Bereinigung

Zur Bezirksabstimmung vom 12. März

Die Frage, ob der Bezirk die Seewenstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Ingenbohl der Gemeinde abgeben soll oder nicht, ist im Kern eine längst fällige Aufgabenbereinigung zwischen den Gemeinden und dem Bezirk. Der Bezirk hat nämlich keine Planungshoheit über seine Strassen.

Das kantonale Strassengesetz hält in § 12 klar fest, dass die Planungshoheit für die Hauptstrassen beim Kanton liegt. Für alle anderen Strassen liegt sie bei den Gemeinden. Diese Aufteilung ist konsequent und der Nutzungs- und Erschliessungsplanungszuständigkeit der Gemeinden geschuldet.

Der Bezirk bleibt also «nur» Strassenträger und ist als solcher verpflichtet, die Strassen in ihrer Substanz funktionsfähig zu erhalten und notwendige Projektierungen vorzunehmen oder zu finanzieren. Stark vereinfacht gesagt: Die Gemeinden befehlen, und der Bezirk bezahlt. Auch wenn es sich im speziellen Fall von Brunnen Nord um eine kantonale Nutzungs- und Erschliessungsplanung handelt, ändert dies an der grundsätzlichen Zuständigkeit nichts.

Der kantonale Nutzungsplan steht anstelle des kommunalen Nutzungsplanes, so wie das im Planungs- und Baugesetz gemäss § 10 vorgesehen ist. Wenn nun die Gemeinde Ingenbohl bereit ist, auf dem Gemeindegebiet die integrale Verantwortung für die Seewenstrasse zu übernehmen, ist das an und für sich konsequent und löst einen Widerspruch in der Aufgabenteilung zwischen Bezirk und Gemeinden zumindest auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl.

Entscheiden die Bezirksbürger gegen eine Übertragung der Seewenstrasse an die Gemeinde Ingenbohl, wird der Bezirk auch in Zukunft die Kosten als Strassenträger zu tragen haben. Es ist deshalb Zeit, dass wenigstens in der Gemeinde Ingenbohl die Aufgabenteilung sauber geregelt wird. Deshalb stimme ich Ja.

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