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Eingesandt:  Leserbrief

Kein Wunschkonzert

Zu «Das Behindertengesetz muss umgesetzt werden»

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist ein Bundesgesetz, das im Jahr 2003 vom Schweizer Stimmvolk  angenommen wurde. Wenn jetzt wenige Monate vor Ablauf einer 20-jährigen Frist beim öffentlichen Verkehr erst 35 Prozent von den Bushaltekanten angepasst sind, dann ist das Beweis genug, dass der politische Wille für die fristgerechte Umsetzung fehlt. Das ist ein hochgradiges Armutszeugnis für den finanzstarken Kanton Schwyz.

Die künftige demografische Entwicklung profitiert auch von einem hindernisfreien öffentlichen Verkehr. Damit könnten ältere Leute länger in ihrem angestammten Daheim bleiben, und die Gemeinden müssten Alters- und Pflegeheime weniger stark ausbauen. Geld für den Ausbau der Infrastruktur wäre vorhanden, betont doch die Schwyzer Regierung bei jeder Gelegenheit, wie gut unser Kanton finanziell dasteht.

Daniel Kassubek sagt, bei direkten Anfragen durch Direktbetroffene versuche man, jeweils sofort eine Lösung zu finden. Das BehiG ist kein Wunschkonzert, wo nur auf Anfrage reagiert wird!

Dieses Gesetz muss jetzt endlich glaubwürdig umgesetzt werden. Da zählt die Ausrede des Kantonsingenieurs wegen der kleinen Verwaltung nicht. Solche Planungsaufträge können auch ausgeschrieben werden. Und wenn man bei anderen Kantonen abschauen muss, heisst das nichts anderes, als dass man sich mit der Materie nicht selbst befassen will.