Seit 2018 besteht im Kanton Schwyz ein 22-seitiges Neophyten-Regulierungskonzept. Seit mehreren Jahren sensibilisiert der Kanton die Gemeinden und die Bevölkerung für die Neophyten-Problematik. Die Gemeinden/Bezirke sind für die Erhebung, Bekämpfung und Regulierung der invasiven Neophyten hauptverantwortlich.
Der Kanton unterstützt sie durch finanzielle Beiträge, aber auch bei Beratungs- und Koordinationsdienstleistungen. Ab 2019 wurde die finanzielle Unterstützung pro Gemeinde/Bezirk nicht mehr auf einen jährlichen Maximalbetrag reduziert. Da nur Bezirke, Gemeinden, Flur- und Wuhrgenossenschaften und diverse Naturschutzorganisationen, aber keine Privatpersonen und Landwirte ein Gesuch für einen Unterstützungsbeitrag zur Neophyten-Bekämpfung beim Kanton einreichen dürfen, ist die Bevölkerung auf die Gemeinden/Bezirke angewiesen. So auch alle Gersauerinnen und Gersauer.
Die Gesuche müssen vom Bezirk bis spätesten 31. August des laufenden Rechnungsjahres beim Kanton eingereicht werden. Nun wurden wir informiert, dass das Budget zur Neophyten-Bekämpfung bereits nach zwei Entsorgungstagen restlos aufgebraucht ist und der Bezirk nicht vorhat, ein neues Gesuch bis 31. August beim Kanton einzureichen. Auch möchte der Bezirk «nur» wegen ein paar Neophyten keinen Nachkredit in der Bezirksrechnung stehen sehen.
Da frage ich mich ernsthaft, ob der Bezirk wirklich gewillt ist, die Neophyten zu bekämpfen oder sie eher lieber erhalten will. Soviel ich mich erinnern kann, wurden in den letzten Budget-Bezirksgemeindeversammlungen fragwürdigere Beträge im Nachkredit gesichtet. Da bricht es der Krone auch keinen Zacken mehr weg, wenn man für den Erhalt der vielseitigen einheimischen Pflanzenwelt einen Betrag in den Nachkredit steckt und für das Jahr 2024 gleich mehr für die Neophyten-Bekämpfung budgetiert.