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Eingesandt:  Leserbrief

Hauptamt ist ein Hohn

Zum Gesetz über die Magisitratspersonen

Seit Jahren ist der Job des Regierungsrates faktisch ein Vollamt. Wer sein Amt ernsthaft und seriös ausübt, arbeitet locker 100 Prozent – und mit allen Repräsentationsaufgaben noch mehr. Das Hauptamt, bei dem Nebenbeschäftigungen nachgegangen werden kann, entspricht schon lange nicht mehr der Realität und ist ein Hohn für unsere Regierungsräte. Es ist höchste Zeit, dass das Gesetz aus dem Jahr 1968 den jetzigen Gegebenheiten angepasst wird.

Die Löhne der Regierung werden dem Vollamt entsprechend erhöht, liegen aber immer noch unter dem schweizerischen Durchschnitt. Mit der Gesetzesrevision wird das lebenslange Ruhegehalt abgeschafft: Ein alter Zopf wird beendet, gleichzeitig spart der Kanton pro pensioniertem Regierungsrat im Schnitt über 800 000 Franken.

Der Kanton Schwyz verdient engagierte Regierungsrätinnen und Regierungsräte, die ihrem Amt entsprechend entlöhnt werden. Darum stimme ich Ja zum Gesetz über die Magistratspersonen.