Die Schwyzer Regierung will keine portofreie Stimmabgabe und macht die sinnvolle Forderung in der Motion «Wahl- und Abstimmungsbeteiligung erhöhen mit frankiertem Rückantwortcouvert» zunichte. In einigen Gemeinden im Kanton Schwyz, wie zum Beispiel in Feusisberg, Freienbach oder Wollerau, ist das Wahl- und Abstimmungscouvert vorfrankiert. So müsste es in allen 30 Gemeinden sein. Alles andere ist ungerecht und wettbewerbsverzerrend, eine eigentliche Ungleichbehandlung für uns Kantonsbürger. Viele Kantone in der Schweiz können gratis abstimmen und wählen. Die Regierung begründet ihre Haltung damit, dass die kostenlose briefliche Stimmabgabe in sämtlichen Gemeinden durch Einwurf im Gemeindebriefkasten möglich sei. Als Beispiel die Gemeinde Schwyz mit ihren Filialen: Muss sich jetzt eine gehbehinderte Ibächlerin extra nach Schwyz zum Gemeindebriefkasten im Spittel bemühen (rund 2,5 bis 3 km), damit sie gratis abstimmen kann? Bei einer portofreien Stimmabgabe könnte das Couvert in einen nahe gelegenen Postbriefkasten geworfen werden. Ich hoffe, der Kantonsrat wird die Motion erheblich erklären, damit alle Bürgerinnen und Bürger im Kanton Schwyz zukünftig die gleichen Rechte haben, jetzt herrscht ein Zwei-Klassen-Wahl- und Abstimmungsrecht. Für mich stellt sich sogar die Frage, ob die heutige Handhabung rechtskonform ist.