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Eingesandt:  Leserbrief

Gesetzesänderung nur für E-Raketen?

Zur Abstimmung über das Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben

Seit der Annahme des Motorfahrzeuggesetzes vom 20. April 2011 werden alle Autos, unabhängig vom Motor, durch die Berechnung von Leistung im Verhältnis zum Gesamtgewicht gleichbehandelt. Einfach ausgedrückt: Je mehr «Luxus-PS» ein Fahrzeug hat, desto höher die Motorfahrzeugsteuer. Dies soll nun einseitig zugunsten von E-Auto-Raketen (ab etwa 500 PS) geändert werden? Wer so viele Pferdestärken unter der Haube will, dem darf auch eine höhere Motorfahrzeugsteuer zugemutet werden. Deshalb sage ich Nein zu einem Gesetz, das nur wenigen zum Vorteil gereicht.

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