Der Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt ist der Gleichberechtigung geschuldet. Das Gesetz zur Initiative entscheidet, ob auch nicht eingebürgerte Personen den Dienst leisten müssen. Er könnte den Tatbeweis liefern für Einbürgerungswillige. Kriseninterventionsdienste haben Vorrang bei den Dienstpflichtigen. Es besteht somit nicht Wahlfreiheit für alle.
Ein Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt, den junge Menschen leisten, fördert das Zusammenleben miteinander und füreinander, ein Gegenpol zu Individualismus und Egoismus. Der Dienst fördert das Verständnis für unsere Demokratie, deren Teilnahme auch anstrengend ist.
Gegnerinnen und Gegner beklagen wirtschaftliche und berufliche Nachteile. Das, was Jugendliche lernen können im Rahmen der Dienstpflicht, bringt Erfahrung und Wissen. Beides können sie später in Beruf und Freiwilligenarbeit einsetzen.
Im Sinne der Subsidiarität könnten Organisation und Durchführung des Zivildienstes auf die Gemeinden oder Gemeindeverbände übertragen werden. Auch tageweise Dienstpflicht bei Feuerwehr, örtlichem Zivilschutz, in Bereichen des Sozialen, der Jugend und der Umwelt wäre denkbar.
Versicherungstechnisch wäre eigentlich nur der Todesfall im Dienst für den Staat kostenpflichtig, weil sowieso jeder in der Schweiz gegen Krankheit, Unfall und Invalidität versichert sein muss. Packen wir es an. Stimmen wir der Dienstpflicht zum Einsatz für Allgemeinheit und Umwelt zu.
