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Eingesandt:  Leserbrief

Es ist teurer

Zur Abstimmung über das Magistratspersonengesetz


Mit dem Magistratsgesetz sollten ursprünglich Fragen betreffend den Anstellungsbedingungen der Richter und Regierungsräte geklärt, das Ruhegehalt für Regierungsräte abgeschafft und das sogenannte Vollamt eingeführt werden. Punkte, welche ich befürwortet hätte. 

In der Gesamtbetrachtung fällt die Vorlage aber leider durch. Die saftige Lohnerhöhung von 70000 Franken ist völlig unverständlich und unbegründet. Bereits heute beziehen Regierungsräte ein sehr ansehnliches Gehalt von rund 180000 Franken.  

Es wird sogar behauptet, es handle sich durch die Abschaffung des Ruhegehalts um eine Sparvorlage. Fake News! Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Ruhegehälter haben in den letzten 12 Jahren rund 520000 Franken betragen. In der einfachen Berechnung liegen die Kosten für die Lohnerhöhung mit 490000 Franken (7 Regierungsräte mal 70000 Franken) zwar tiefer, man darf aber nicht vergessen, die Arbeitgeberbeiträge einzurechnen.

Zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen kostet die neue Vorlage mindestens 570000 Franken und damit rund 50000 Franken mehr als das alte Modell. Die zusätzlichen Kosten für die neue Rücktrittsprämie von 125000 Franken sind in dieser Berechnung noch nicht einmal berücksichtigt.

Die massive Lohnerhöhung für Regierungsräte ist somit ungerechtfertigt und übertrieben. Der alte Zopf Ruhegehalt wird nicht abgeschnitten, sondern ersetzt mit einem neuen alten Zopf in Form von vergoldeten Rücktrittsprämien.  Aus diesen Gründen empfehle  ich, die   Vorlage abzulehnen. Die Ablehnung ermöglicht es, eine vernünftigere Vorlage auszuarbeiten.