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Eingesandt:  Leserbrief

E-Raketen-Vorlage

Zur Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben

Am 22. Oktober stimmen wir über die Neugestaltung des Motorfahrzeug-Gesetzes ab. Neu sollen E-Autos rein nach dem Gesamtgewicht besteuert werden. Wer genau hinschaut, kann unschwer feststellen, dass es hier um eine einseitige Vorlage geht, bei der aktuell fast ausnahmslos die Tesla-Besitzer die grossen Gewinner sind.

Für einen Grossteil der vor PS strotzenden Tesla-Autos purzeln die Steuern auf das Niveau eines Mittelklassewagens. Für den «Otto-Normal»-E-Auto-Fahrer wird sich dagegen wenig ändern, sofern sein Auto eine ähnliche Motorenleistung wie die Benzin- oder Dieselautos hat. Für E-Busse und E-Vans, aber auch E-Kleinwohnmobile sieht es dagegen schlecht aus.

Diese Fahrzeuggruppe müsste in Zukunft massiv tiefer in die Tasche greifen, was nicht akzeptabel ist. Wo bei dieser Gesetzesänderung auch noch die hochgepriesene Ökologie bleibt, darf ebenfalls hinterfragt werden. Wer den Ressourcenmix an Rohstoffen und Energie für den Bau von hochmotorisierten E-Raketen analysiert, findet wenig bis gar nichts, was eine Reduktion der Strassenverkehrsteuer rechtfertigen würde.

Bei ehrlicher Betrachtung müsste der Energie- und Roststoffverbrauch eines Fahrzeugs so oder so über das ganze Fahrzeugleben betrachtet werden, und hier ist die Antwort einfach: weniger Mobilität – egal ob mit Flugzeug oder E-Bike! Doch für diese Diskussion ist die links-grüne Velofraktion noch nicht bereit. Da in Zukunft wohl auch Handwerker in E-Vans durch die Gegend fahren, setzt sich die SVP als Partei des Mittelstands überzeugt gegen diese Vorlage ein. Für mich ist die Gesetzesänderung nicht fertig durchdacht, wirkt systemlos und muss folglich abgelehnt werden. Ich werde vorbehaltlos ein «Nein» in die Urne legen.

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