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Leserbrief

Dieser Ansatz löst keine Probleme!

Zum Artikel «Regierung will obligatorische Hundekurse einführen» vom 7. November

Es ist Zeit, die Schwyzer Hundegesetzgebung neu zu denken. Der Ansatz der Regierung löst aber keines der aktuellen Probleme. So hat das Dilemma zwischen kantonaler Leinenpflicht und nationaler Tierschutzgesetzgebung, wonach Hunde täglich Freilauf brauchen, nach wie vor Bestand. Die Hundehaltenden werden auch weiterhin kriminalisiert, wenn sie dem Tierwohl nachgeben.

Es gäbe aber Lösungen: Die Schwyzer Regierung könnte regionale Freilaufzonen ausscheiden, sie könnte in allen Schwyzer Gemeinden eingezäunte Freilaufwiesen realisieren oder Hundehaltende mittels Praxisausbildung und Prüfung von der Leinenpflicht entbinden lassen. Stattdessen wird aber lediglich eine Ausbildungspflicht eingeführt, von welcher der betroffene Part – der Hundehalter/ die Hundehalterin – keinen Benefit hat, indem die Steuer reduziert wird oder die Lockerung des Leinenzwangs folgt. Zudem werden die Steuern bis auf das Doppelte erhöht. Das ist doch keine zufriedenstellende Lösung!

Als Hundetrainerin mit 20 Jahren Berufserfahrung bin ich der Meinung, dass eine Befreiung von der Leinenpflicht, mittels Leistungsnachweis, die eleganteste Lösung bietet. Alternativ wäre das von mir bereits an verschiedenen Stellen eingereichte Konzept über Freilaufzonen mit Hundeschulareal eine gute Zwischenlösung. Die Ausbilder werden nun aber wieder in die Pflicht genommen, Hundehaltende auszubilden, ohne die Möglichkeit zur Gewerberealisierung. Als Hundetrainerin ist es schier unmöglich, ein entsprechendes, auch finanzierbares Gelände zu organisieren. Hier benötigt es Schützenhilfe von den Behörden – wir sind es ja, welche aktiv die Prävention von Beissvorfällen angehen und fehlgeleitete Teams auf die richtige Spur bringen.