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Eingesandt:  Leserbrief

Damit Wein getrunken werden kann?

Zum Unterschied zwischen Theorie und Praxis

Ich war zu einem Festessen eingeladen, Anlass war ein 40-Jahr-Priesterjubiläum. Serviert wurde uns ein Fünf-Gang-Menü vom Feinsten, mit allem, was dazugehörte, jedoch fand dieser Anlass in der Fastenzeit statt.

Wolfgang Haas, der damalige Bischof vom Bistum Chur, war auch anwesend und antwortete auf meine Frage, weshalb die Kirche während der Fastenzeit ein solch reichhaltiges Festessen einnehmen dürfe, wie folgt. Diplomatisch, jedoch sehr autoritär, meinte der Bischof, ein ausserordentliches Ereignis erlaube auch eine ausserordentliche Massnahme.

Diese einseitige Auslegung des Kirchenrechtes hat wohl auch einen erheblichen Anteil am aktuellen Exodus. Wie heisst es doch so schön: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er zerbricht.

Dieselben Fehler der Unfehlbarkeit stelle ich leider auch immer wieder bei sehr vielen Mitbürgern fest, sobald sich diese in ein politisches Amt wählen liessen. Vor allem dann, wenn sie danach die Möglichkeit nutzten und die ihnen angebotenen Mandate als Verwaltungsräte annahmen. Diese Politik will und kann ich nicht unterstützen, weshalb ich jeweils bei den Wahlen abwäge, wer meine Bedürfnisse am ehesten umsetzt. Ein schwieriges Unterfangen, weil sowohl in der Kirche als auch in der Politik die Habgier oftmals stärker als die Vernunft ist. Nichtsdestotrotz mein Appell an alle: Gehen wir trotzdem oder gerade deswegen wählen, wir schulden dies unserer Demokratie.