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Eingesandt:  Leserbrief

Bestehende Gesetze bieten bereits heute genügend Schutz

Zur Landschaftskonzeption des Kantons Schwyz

Nicht nur die Gebiete Sunnehalb und Glattalp im Muotatal (Bericht im «Boten der Urschweiz» vom 9. Dezember 2022), sondern auch das Mythengebiet soll nach dem Willen des kantonalen Amtes für Raumentwicklung als sogenanntes Schlüsselgebiet im Richtplan des Kantons verankert werden. Das Schlüsselgebiet Mythen umfasst die Mythen von der Haggenegg bis zur Holzegg und dehnt sich südwestlich weit über das nationale Jagdbanngebiet hinaus – über die Landwirtschaftszone Obdorf bis in die Bauzonengebiete Loo/Klösterli.

Aus den Hunderte von Seiten umfassenden Dokumenten kann mindestens interpretiert werden, dass der Bevölkerung und den direkt betroffenen Grundeigentümern in der Bau- und Landwirtschaftszone mit der Einführung des Schlüsselgebiets Mythen in Zukunft erhebliche Einschränkungen in noch unbekanntem Ausmass auferlegt werden können. Betroffen sein können jedoch alle, die im neu definierten Gebiet ein Interesse haben, zum Beispiel die Gemeinde Schwyz selbst, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Grundeigentümer in den betroffenen Baugebieten, die Freizeitsportler vom Kletterer bis zum Gleitschirmflieger, die Jäger, die Wanderer, um nur einige zu nennen.

Zweifellos liegt uns allen viel an der prächtigen Landschaft rund um die Mythen. Mit den bestehenden Gesetzen und Schutzgebieten ist jedoch bereits heute für genügend Schutz der Landschaft gesorgt. Nur noch kurze Zeit, nämlich bis zum 20. Dezember, läuft die Mitwirkungsphase des Amtes für Raumentwicklung. Die verschiedenen Interessenvertreter und -vertreterinnen haben jetzt noch Gelegenheit, mit ihrer Mitwirkung einer für weite Kreise sehr nachteiligen Entwicklung frühzeitig Einhalt zu gebieten.