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15,1% der KMU sind bereits zu spät

«Wenn die Zeit reif ist, werde ich mir schon Gedanken über meine Nachfolge machen.» Im KMU-Land Schweiz gehören solche Aussagen zum Alltag. Doch nicht der Stichtag ist bei einer Nachfolge entscheidend, sondern der vorgelagerte Prozess. Gemäss einer Studie sind im August 2021 bereits über 90 000 Schweizer KMU von einer Nachfolgeproblematik betroffen (Dun & Bradsteet). Thomas Zimmermann ist Themenführer Nachfolge im Raiffeisen-Unternehmerzentrum und erläutert acht wichtige Regeln, die es bei einer Nachfolge frühzeitig zu beachten gilt.
in Zusammenarbeit mit dem Raiffeisen Unternehmerzentrum (RUZ)

Regel 1: Entrümpeln 
Eine Nachfolge ist ähnlich wie ein Umzug: die Gelegenheit, sich von Nichtnotwendigem zu trennen. Das Unternehmen muss am Tag X in optimal verkaufsfähigem Zustand sein. Verkaufsfähig bedeutet fit und schlank. Fit im Sinne einer internen, organisatorischen Entrümpelung, schlank im Sinn der Befreiung von nicht Betriebsnotwendigem. Schliesslich muss man sich auch frühzeitig mit dem Thema Liquidität befassen. Alle erwähnten Dimensionen der Entrümpelung haben steuerliche Auswirkungen. Fünf Jahre vor der geplanten Übergabe kann diese Problematik gezielt angegangen werden. 

Regel 2: Vorsorgeplanung 
Mit der AHV, der Pensionskasse und dem freien Vermögen soll in der Rente der bisherige Lebensstandard gehalten werden können. Kann sich der bisherige Firmeninhaber diesen mit dem Verkauf seines Unternehmens langfristig überhaupt leisten? Diese Frage tönt für viele absurd, aber die wenigsten befassen sich frühzeitig mit der neutralen Vorsorgeanalyse. 

Regel 3: Modern bleiben 
Das Unternehmertum ist in ständigem Wandel – ein Fakt, der bei der Firmenübergabe eine zentrale Rolle spielt. Manche Unternehmerinnen und Unternehmer sind schon Jahre vor der eigentlichen Nachfolge bzgl. Investitionen sehr zurückhaltend. Dies schmälert nicht nur den Verkaufswert, sondern, noch fast wichtiger, die Anzahl von potenziellen Übernehmenden. Erfolgreiche Innovationsprojekte sind für die Verkaufsfähigkeit höchst relevant. 

Regel 4: Nachfolger finden
Früher oder später kommt die Gretchenfrage: Wer soll das Unternehmen weiterführen? Sind es die Mitarbeitenden, ehemalige Lernende, Familienmitglieder, oder muss die Firma an Dritte verkauft werden? Jede Form der Nachfolge hat eigene Gesetze. Klar jedoch ist: keine Nachfolge ohne Emotionen. Man muss sich rechtzeitig mit dieser zentralen Frage befassen und alle Interessierten, Beteiligten und Betroffenen möglichst früh ins Boot holen. 

Regel 5: Transparente Rechnung 
Spätestens fünf Jahre vorher sollte mit steueroptimierten Jahresrechnungen Schluss sein und der Wandel zu einer transparenten Jahresrechnung vollzogen werden. Der Grund ist simpel: Für die Unternehmensbewertung zählt in erster Linie eine gesunde Ertragslage. Stille Reserven zu plausibilisieren, ist immer Auslegesache und führt zu unnötigen Diskussionen. 

Regel 6: Finanzierungsmodelle
Die Finanzierung einer Unternehmensübernahme ist für Nachfolger eine Herausforderung, denn in den wenigsten Fällen kann der Kaufpreis vollständig aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. Diese Tatsache bedingt eine vorzeitige Planung und eine Abwägung der Möglichkeiten. Ein klassischer Bankkredit ist vereinfacht gesagt abhängig vom plausiblen, fairen Preis und der Kompetenz des Nachfolgers. Nicht immer reichen jedoch Eigenkapital und Bankkredit. In solchen Fällen kann eine Verkäuferin die Finanzierung mit einem Verkäuferinnendarlehen erleichtern. 

Regel 7: Fachleute beiziehen
Der Verkaufsprozess ist für die meisten gestandenen Unternehmer Neuland: Es empfiehlt sich, externe Begleitung für den gesamten Nachfolgeprozess zu holen – weil der Prozess von der externen Fachperson zielgerichtet und unabhängig geführt werden kann. Man muss sich früh mit den psychologisch wichtigsten Etappenzielen auseinandersetzen. In fast allen Fällen, bei denen der Nachfolgeprozess scheiterte, fehlte der entsprechende Prozessablauf. Hier bietet eine neutrale, externe Fachperson wertvolle Unterstützung.

Regel 8: Gesellschaftsform analysieren
Am Ende spielt bei der Unternehmensnachfolge natürlich auch das Gesellschaftsrecht eine wesentliche Rolle. Der Verkauf oder die Nachfolge einer Personen- oder Kollektivgesellschaft hat meist steuerliche Folgen, weil stille Reserven aufgelöst werden müssen. Auch hier gilt: Die frühzeitige Planung einer allfälligen Umwandlung ist entscheidend.

Dringende Nachfolgefrage

Per August 2021 standen 91 360 KMU vor einer offenen Nachfolge (Dun & Bradstreet), da deren Inhaber bereits älter als 60 Jahre sind. Somit sind 15.1% der Unternehmen in der Schweiz direkt von der Nachfolgeproblematik betroffen. Auffallend ist dabei der Effekt der Unternehmensgrösse. Während fast 92% der mittelgrossen Unternehmen die Nachfolge geregelt haben, sind es bei Klein- und Kleinstunternehmen nur 84 Prozent. Unabhängig von der Art der Übergabe ist ein frühzeitiger Start des Projekts «Nachfolge» von grösster Wichtigkeit.

An den Abendveranstaltungen des Raiffeisen-Unternehmerzentrums erfahren Sie am 24. November in Immensee und am 7. Dezember in Vogelsang AG, wie Sie dies konkret angehen können. Ausserdem erhalten Sie die wichtigsten Antworten in Erbschaftsfragen.

Interessiert? Jetzt anmelden unter:

24. November 2021
Immensee: www.ruz.ch/nachfolgeimmensee

7. Dezember 2021
Vogelsang AG: www.ruz.ch/nachfolgevogelsang

 

RUZ Region Zentralschweiz

Sihlbruggstrasse 3, 6340 Baar

Matthias Weibel

Telefon 041 552 14 14

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Alle Begleiter im RUZ sind selbst (ehemalige) Unternehmer und unterstützen KMU auf Augenhöhe.