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Wald

Zum Schutz der Wildtiere: Im Kanton Obwalden müssen Hunde an die Leine

Mit der Einhaltung der Leinenpflicht soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere jagen, verletzen oder sogar töten. Es sei wichtig, eine Störung der Wildtiere zu vermeiden und diese vor allem im Winter sowie in der Setz- und Brutzeit zu schützen, so der Kanton. 

Informationstafeln an den Eingängen zu den kantonalen Naturschutzzonen geben Auskunft über die geltenden Verhaltensregeln.
Bild: Bild: PD

Die kantonalen Fachstellen des Kantons Obwalden sind alarmiert, wie das Amt für Wald und Landschaft mitteilt: Sie verzeichnen vermehrt Meldungen aus der Bevölkerung, wonach sich immer mehr Hundebesitzerinnen und -besitzer nicht an die geltende Leinenpflicht in den Naturschutzzonen halten würden.

Als Beispiel für solche Naturschutzzonen nennt das Amt in der Mitteilung unter anderem die Gebiete Usser Allmend, Städerried und Hinteregg-Andresen. Und weiter:

«Gerade im Gebiet Langis/Kaltbad spitzt sich die Situation zu, da hier auf engem Raum viele Besucher zum Langlaufen, Schneeschuhlaufen oder Wandern zusammenkommen und auch ihre Hunde mitbringen.»

In den Naturschutzzonen gilt die Leinenpflicht ganzjährig, in den Wildruhezonen im Gebiet der Moorlandschaft vom 1. Dezember bis zum 15. Juli und in den übrigen Wildruhezonen bis zum 30. April. Die Naturschutz- und Wildruhezonen sind vor Ort ausgewiesen, wie das Amt weiter schreibt. Zudem gelte in Obwalden – mit Ausnahme der Gemeinde Alpnach – in und entlang von allen Wäldern eine Leinenpflicht.

Wildtiere müssen im Winter Energie sparen

Die Leinenpflicht gilt vor allem dem Schutz der Wildtiere. «Um Energie zu sparen, beschränken die unter anderem im Gebiet Glaubenberg vorkommenden Birk- und Schneehühner, aber auch Rehe, Gämsen, Hirsche, Schneehasen und Feldhasen ihre Aktivitäten im Winter auf ein Minimum», wie das Amt für Wald und Landschaft ausführt. Dabei halten sich die Tiere bevorzugt dort auf, wo sie auf engstem Raum Nahrung, Deckung vor Fressfeinden und Schutz vor Kälte finden.

«Durch das Aufscheuchen oder gar Jagen der Wildtiere durch freilaufende Hunde erfahren die Tiere Stress und verbrauchen lebensnotwendige Energiereserven. Dies kann in den schlimmsten Fällen zu einer lebensbedrohlichen Schwächung führen», schreibt das Amt weiter.

Leinenpflicht wird kontrolliert

Die Leinenpflicht für Hunde sei im Reglement der Naturschutzzonen und der Wildruhezonen sowie in der Hundeverordnung der einzelnen Gemeinden geregelt. Weiter schreibt das Amt:

«Wer seinen Hund nicht an die Leine nimmt, riskiert eine Anzeige.»

Zukünftig würden zum Schutz der Wildtiere besonders in den Naturschutzzonen vermehrt Kontrolleinsätze durch die Kantonspolizei und die Wildhut beziehungsweise die Naturaufsicht durchgeführt. Das Amt dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere. (pd/eca)

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