notifications
Luzern

Zum Schulstart: Diese Corona-Regeln gelten an den Schulen

Massentests, Masken oder Impfempfehlung – Die Corona-Massnahmen an den Zentralschweizer Schulen sind teils ganz unterschiedlich. Wir zeigen, in welchem Kanton welche Regeln gelten.

Zum Schulstart werden die Massnahmen in den Schulzimmern wieder diskutiert. Die Kantone der Zentralschweiz gehen aber unterschiedlich an neue Regelungen heran – eine Übersicht zusammengestellt von PilatusToday und unserer Zeitung:

Luzern

Die Luzerner Schulen starten das neue Schuljahr mit den bisher geltenden, bereits vor den Sommerferien gelockerten Schutzmassnahmen. Die freiwilligen Reihentests ab Sekundarstufe l werden weitergeführt. Masken sind nur begrenzt notwendig, so der Kanton in einer Mitteilung. Das Bildungs- und Kulturdepartement werde den Luzerner Schulen keine Vorgaben zum Impfen machen. Massgebend seien hier die Empfehlungen der nationalen Gesundheitsbehörden.

Testweise werden im Schuljahr 2021/22 in einzelnen ausgewählten Schulhäusern aller Schulstufen CO2-Messgeräte eingesetzt, um Erkenntnisse zu deren Nutzen zu gewinnen. Die Resultate werden anschliessend ausgewertet und darauf basierend können mögliche Empfehlungen für die Schulen gemacht werden, so der Kanton.

  • Vorderhand besteht auch weiterhin keine Maskentragepflicht für die Schülerinnen und Schüler.
  • Für Lehrpersonen / Personal besteht im Klassenzimmern ebenfalls keine Maskentragpflicht, ausser die Abstände zu den Schülerinnen und Schülern können nicht eingehalten werden.
  • Externe Besucher und Erziehungsberechtigte müssen eine Maske tragen beim Betreten der Innenräume des Schulhauses.
  • Lager / Exkursionen mit Übernachtung sind grundsätzlich möglich. Vor Antritt des Lagers müssen sich die Teilnehmenden testen lassen oder ein Covid-Zertifikat vorweisen.
  • Auf dieser Stufe wird auf Reihentests verzichtet. Sollte sich die pandemische Lage verändern, können hier Anpassungen in Absprache mit den Gesundheitsbehörden vorgenommen werden.
  • Auch hier gilt weiterhin der Status quo der gelockerten Massnahmen, die drei Wochen vor den Sommerferien kommuniziert wurden. Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe l und ll (7. bis 13. Klassen) dürfen im Unterricht im Schulzimmer und in der Turnhalle auf die Masken verzichten, weiterhin getragen wird die Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen ausserhalb des Unterrichtszimmers. Im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr. Fortan ohne Einschränkungen erlaubt sind auch Kontaktsportarten und Chorsingen. Bei besonders gefährdeten Lehrpersonen ist es möglich, dass bei Nichteinhalten der Abstände eine Maskentragepflicht im Schulzimmer durch die Schulleitung angeordnet werden kann. Damit können diese Personen weiterhin vor einer Ansteckung geschützt werden.
  • Freiwillige Reihentests werden an den Vollzeitschulen weiterhin einmal pro Woche angeboten. Dies wurde bereits im Juli beschlossen und gilt vorerst bis zu den Herbstferien.
  • Auch auf diesen Schulstufen sind Lager und Exkursionen möglich, ebenso grundsätzlich Auslandaufenthalte. Sie müssen gemäss den geltenden Einreisebestimmungen des Ziellandes geplant werden und liegen in der Verantwortung der durchführenden Schulen.

Tertiäre Stufe (Universität, Hochschule Luzern, Pädagogische Hochschule):
Alle Hochschulen starten im September wieder in den Betrieb. Geplant ist, die Lehrveranstaltungen vorwiegend mit Präsenz vor Ort durchzuführen, unter Einhaltung von Schutzkonzepten.

Nidwalden

Der Regierungsrat im Kanton Nidwalden hat die Maskenpflicht an Schulen bereits vor den Sommerferien aufgehoben. Nur, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden. Diese Regelung bleibt grundsätzlich so. Die Schulen können jedoch Ausnahmeregelungen vorsehen, sagt Patrick Meier, Vorstehender des Amts für Volksschulen und Sport.

Obwalden

Der Kantonsarzt hat zusammen mit dem Gesundheitsamt entschieden, dass nach den Sommerferien in allen öffentlichen Schulen ab der Orientierungsschule respektive dem 1. Gymnasium wöchentliche repetitive Tests (Spuck-Tests) angeboten werden müssen. Die Teilnahme ist sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrpersonen freiwillig. Ziel dieser Massnahme ist es, Quarantäneanordnungen und Schulschliessungen aufgrund von Ansteckungen mit dem Coronavirus verhindern zu können.

Schwyz

Das repetitive Testen im Kanton Schwyz wird nach den Sommerferien weitergeführt. Einmal pro Woche können Lehrpersonen und Schüler ab der 3. Primarschulstufe sich testen lassen. Sollten die Fallzahlen gering ausfallen, so kann sich das Bildungsdepartement eine rasche Umstellung auf die doppelte Freiwilligkeit vorstellen, bei welcher der Entscheid über das Anbieten von repetitiven Tests den Schulträgern übertragen wird, wie das Departement in seiner Antwort auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat schreibt.

Dank den Tests konnte die Maskenpflicht an den Sekundarschulen aufgehoben werden. An den Primarschulen hatte es auch zuvor keine Maskenpflicht gegeben. Das Bildungsdepartement empfiehlt in Situationen ohne Abstand aber weiterhin Masken.

Uri

Ähnlich sieht es im Kanton Uri aus. Einmal pro Woche gibt es für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen die Möglichkeit, sich mittels Speicheltest auf Corona testen zu lassen. Der Test ist in der aktuellen Lage freiwillig. Das Schutzkonzept in den Klassenzimmern wird gemäss dem Amt für Volksschulen auf Lüften und Hände desinfizieren reduziert. Weiterführende Massnahmen werden nur noch eingesetzt, wenn es Ausbrüche an Schulen gibt.

Zug

Der Kanton Zug startet am Montag mit denselben Massnahmen, die vor den Sommerferien galten. Masken im Schulzimmer seien Dank regelmässigen Tests aktuell nicht nötig, so der Zuger Bildungsdirektor Stephan Schleiss. Auch Impfungen werden für die Schülerinnen und Schüler thematisiert. Die Regierung hat in diesem Zusammenhang auch eine entsprechende Empfehlung herausgegeben.

(Noah Zimmermann/zfo/zim)

Kommentare (0)