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Zug

Rechnung 2018 mit 149,2 Millionen Franken im Plus

Die Staatsrechnung 2018 des Kantons Zug schliesst um 147,6 Millionen Franken besser als budgetiert. Erwartet worden war ein kleiner Überschuss von 1,7 Millionen Franken. Finanzdirektor Heinz Tännler erklärt, die Höhe der zusätzlichen Steuererträge, die unter anderem für den hohen Überschuss verantwortlich sind, sei nicht abschätzbar.
Unerwartete Mehreinnahmen bescherten dem Kanton Zug 2018 ein üppiges Plus von 149,2 Millionen Franken. (Bild: Keystone/Martin Ruetschi)

(haz/pd) Die budgetierten Aufwände konnten um 20,6 Millionen Franken unterschritten werden, während die Erträge das Budget 2018 um total 127 Millionen Franken übertrafen. Insbesondere bei den Kantons- und Bundessteuern seien unerwartet hohe Erträge angefallen, wie die Zuger Finanzdirektion mitteilt. Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler führt dies im Wesentlichen auf die allgemein verbesserte Wirtschaftslage sowie das überdurchschnittliche Wachstum zurück. Hinzu kamen höhere Dividenden der Zuger Kantonalbank und die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank.

Hohe Steuererträge nicht absehbar

Neu zugezogene Personen mit teilweise sehr hohem Steuersubstrat hatten entsprechend hohe Fiskalerträge bei den natürlichen Personen zur Folge. Zudem trugen nicht erwartete und deshalb nicht budgetierbare Einmaleffekte bei den juristischen Personen zur Abweichung nach oben bei. Offenbar wiesen mehrere grosse, international tätige Unternehmen höhere Gewinne aus als noch im Vorjahr. Ausserdem hätten Einmaleffekte bei Steuerpflichtigen - Liegenschaftsverkäufe oder Nachbesteuerungen zum Beispiel - unerwartet hohe Erträge in die Kantonskasse gespült.

Verzicht auf verschiedene Massnahmen

Anfang 2020 werden die revidierten Gesetze aus dem Projekt Finanzen 2019 in Kraft treten. Das Projekt sieht eine Entlastung der Kantonsfinanzen von 52 Millionen Franken vor. Aufgrund der nun verbesserten finanziellen Aussichten konnte gegenüber der ursprünglichen Planung auf Massnahmen sowohl auf der Aufwand- wie auch auf der Ertragsseite verzichtet werden. So wird beispielsweise auf die Altersentlastung bei kantonalen Lehrpersonen oder Familienzulagensätze bei Nichterwerbstätigen verzichtet. Ertragsseitig wird auf die befristete Anpassung des Steuerfusses verzichtet.

Prämienverbilligung: Einkommensgrenzen werden erhöht

Die Stabilisierung der finanziellen Situation erlaubt es, bei der Prämienverbilligung ein Zeichen zugunsten des Mittelstandes zu setzen. Der Regierungsrat erhöht im kommenden Jahr die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung um 10'000 Franken und stellt dafür im Budget 2020 einen um fünf Millionen höheren Kantonsbeitrag ein. So erhalten 3000 Personen höhere Beiträge und voraussichtlich 3000 weitere Personen Anspruch auf Prämienverbilligung.

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